Im Rahmen der Öffnungszeiten können die Eltern die täglich benötigte Betreuungszeit für ihr Kind buchen. Die Buchungszeit gilt grundsätzlich für die Dauer des Bildungs- und Betreuungsvertrages als vereinbart. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, 1x/jährlich die Buchungszeit kostenfrei abzuändern.

Darüber hinaus fällt für jede weitere Umbuchung eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € an. Dafür ist ein rechtzeitiger Antrag auf Änderungswünsche bei der Einrichtungsleitung notwendig. Nur wenn dies der Personalschlüssel zulässt, also ausreichend Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden kann, wird die geänderte Buchungszeit genehmigt. Außerdem werden die Änderungen in Elternbeitrags- und Buchungsvereinbarungen vertraglich festgehalten und treten erst im darauffolgenden Monat in Kraft.


Der Elternbeitrag und das Getränkegeld (gegebenenfalls auch Kosten für ein warmes Mittagessen) werden per SEPA Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Der Elternbeitrag und die Kosten für das warme Mittagessen richten sich nach den festgelegten Buchungszeiten. Die monatliche Gebühr wird für 12 Monate pro Kindergartenjahr erhoben. Außerdem erhalten Geschwisterkinder eine Kostenvergünstigung.
Eltern haben die Möglichkeit, Anträge für eine Kostenübernahme (Betreuungskosten und Mittagsverpflegung) bei den Ämtern zu stellen. Bis zum Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheides des Kostenträgers haben die Erziehungsberechtigten die Beiträge zu entrichten.